E-Mobilität
Gemeinden spielen bei der Förderung der E-Mobilität eine zentrale Rolle: Sie schaffen geeignete Rahmenbedingungen, übernehmen Verantwortung als Vorbild und gestalten die Mobilität der Zukunft aktiv mit.
Elektrifizierung der gemeindeeigenen Fahrzeugflotte fördern (meist wirtschaftlich trotz höherer Investition, ist ein Ziel der Energiestrategie des Kantons)
Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende sowie Besuchende bereitstellen (idealerweise in Kombination mit eigener PV-Anlage)
Bevölkerung durch Veranstaltungen, Kampagnen und Beratungsangebote informieren und sensibilisieren
Kantonale Energiegesetzgebung: Die Solarpflicht (Art. 39a bis 39e) gilt seit Anfang 2026 im Kanton Bern, inkl. Vorschriften für Parkplätze:
- Neue Parkplätze im Freien (> 80 Abstellplätze) sowie Park-and-Ride-Anlagen im Freien (> 50 Abstellplätze) sind mit solaraktiver Überdachung auszustatten.
- Bestehende Park-and-Ride-Anlagen bei umfassender Sanierung, spätestens bis 31.12.2035 nachrüsten.
- Befreiung: Parkplätze mit solarer Einstrahlung < 1000 kWh/m2a liegt (Karten der Schweiz – solare Einstrahlung horizontal)
Kantonale Baugesetzgebung:
- BauG Art. 18a: ein angemessener Teil der Parkplätze ist für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten
- BauV Art. 56a: die Anforderungen der Ausbaustufe für Elektrofahrzeuge bei Neubauten haben sich nach dem SIA- Merkblatt 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (Ausgabe 2020) zu richten. Dies ist in der entsprechenden BSIG-Weisung weiter erläutert.
Energiestrategie des Bundes:
- Bis 2025 sollen 50% der immatrikulierten Fahrzeuge klimaneutral sein, bis 2050 100%.
Weniger Luftverschmutzung und Lärmemissionen: Beitrag zu Klimaschutz und Lebensqualität
Weniger Energieverbrauch: ein Elektroauto benötigt nur 1/3 der Energie eines Benzin-/Dieselautos Erhöhung Eigenverbrauch: Möglichkeit der Nutzung von lokal produziertem, erneuerbarem Strom
Bidirektionales Laden: E-Autos als mobile Speicher, Reduktion der Lastspitzen und Kosten («Netzdienlichkeit»)
Wirtschaftlichkeit: Über gesamte Lebensdauer sind E-Autos schon heute meist günstiger (insb. wegen tieferer Energie- und Wartungskosten). Durch Skaleneffekte und Innovation sinken Anschaffungskosten weiter.
Zukunftstauglich: Marktanteil E-Mobilität wächst stark – proaktives Handeln ist sinnvoll.
Die Vorbildfunktion der Gemeinden ist ein wichtiger Hebel. Dies sind mögliche Massnahmen:
Elektrifizierung der gemeindeeigenen Fahrzeugflotte fördern (meist wirtschaftlich trotz höherer Investition)
Nachhaltiges Mobilitätsmanagement für Verwaltung und Mitarbeitende umsetzen (z. B. Mobilitätsboni)
Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende sowie Besuchende bereitstellen (idealerweise in Kombination mit eigener PV-Anlage)
Ladeinfrastruktur an zentralen Standorten fördern oder bereitstellen
Bau- und Nutzungsordnungen anpassen und Ladeinfrastruktur in der Ortsplanung berücksichtigen
Parkplatzmanagement weiterentwickeln und E-Mobilität mitdenken
Weiterführende Massnahmen können folgende sein:
Sharing-Angebote wie Carsharing oder Bikesharing fördern
Innovative Pilotprojekte unterstützen, z. B. mit E-Nutzfahrzeugen oder E-Bussen
Neue Mobilitätslösungen mit Energie- und Verkehrsplanung verknüpfen
Die Energieberatung unterstützt Ihre Gemeinde gerne auch bei diesen Massnahmen:
Bevölkerung durch Veranstaltungen, Kampagnen und Beratungsangebote informieren und sensibilisieren
Zusammenarbeit mit der Energieberatung Bern-Mittelland und weiteren Partnern nutzen
Die E-Mobilität ist Teil einer ressourceneffizienten Mobilität (Erhöhung der Energieeffizienz des Gesamtverkehrs und Reduktion der CO2-Emissionen). Die 4V-Strategie der «Mobilitätsstrategie Region Bern Mittelland 2040» gilt auch hier:
Vernetzen
Vermeiden
Verlagern
Verträglich gestalten
E-Mobilität – Hebel für Gemeinden (2026)
Gesamtpräsentation
E-Mobilität – Baustein zur Erreichung der Klimaziele (2022)
Gesamtdokumentation (Zip-Datei)