E-Mobilität

Gemeinden spielen bei der Förderung der E-Mobilität eine zentrale Rolle: Sie schaffen geeignete Rahmenbedingungen, übernehmen Verantwortung als Vorbild und gestalten die Mobilität der Zukunft aktiv mit.

  • Elektrifizierung der gemeindeeigenen Fahrzeugflotte fördern (meist wirtschaftlich trotz höherer Investition, ist ein Ziel der Energiestrategie des Kantons)

  • Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende sowie Besuchende bereitstellen (idealerweise in Kombination mit eigener PV-Anlage)

  • Bevölkerung durch Veranstaltungen, Kampagnen und Beratungsangebote informieren und sensibilisieren

Kantonale Energiegesetzgebung: Die Solarpflicht (Art. 39a bis 39e) gilt seit Anfang 2026 im Kanton Bern, inkl. Vorschriften für Parkplätze:

  • Neue Parkplätze im Freien (> 80 Abstellplätze) sowie Park-and-Ride-Anlagen im Freien (> 50 Abstellplätze) sind mit solaraktiver Überdachung auszustatten.
  • Bestehende Park-and-Ride-Anlagen bei umfassender Sanierung, spätestens bis 31.12.2035 nachrüsten.
  • Befreiung: Parkplätze mit solarer Einstrahlung < 1000 kWh/m2a liegt (Karten der Schweiz – solare Einstrahlung horizontal)

Kantonale Baugesetzgebung:

  • BauG Art. 18a: ein angemessener Teil der Parkplätze ist für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten 
  • BauV Art. 56a: die Anforderungen der Ausbaustufe für Elektrofahrzeuge bei Neubauten haben sich nach dem SIA- Merkblatt 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (Ausgabe 2020) zu richten. Dies ist in der entsprechenden BSIG-Weisung weiter erläutert.

Energiestrategie des Bundes:

  • Bis 2025 sollen 50% der immatrikulierten Fahrzeuge klimaneutral sein, bis 2050 100%.
  • Weniger Luftverschmutzung und Lärmemissionen: Beitrag zu Klimaschutz und Lebensqualität

  • Weniger Energieverbrauch: ein Elektroauto benötigt nur 1/3 der Energie eines Benzin-/Dieselautos Erhöhung Eigenverbrauch: Möglichkeit der Nutzung von lokal produziertem, erneuerbarem Strom

  • Bidirektionales Laden: E-Autos als mobile Speicher, Reduktion der Lastspitzen und Kosten («Netzdienlichkeit»)

  • Wirtschaftlichkeit: Über gesamte Lebensdauer sind E-Autos schon heute meist günstiger (insb. wegen tieferer Energie- und Wartungskosten). Durch Skaleneffekte und Innovation sinken Anschaffungskosten weiter.

  • Zukunftstauglich: Marktanteil E-Mobilität wächst stark – proaktives Handeln ist sinnvoll.

Die Vorbildfunktion der Gemeinden ist ein wichtiger Hebel. Dies sind mögliche Massnahmen:

  • Elektrifizierung der gemeindeeigenen Fahrzeugflotte fördern (meist wirtschaftlich trotz höherer Investition)

  • Nachhaltiges Mobilitätsmanagement für Verwaltung und Mitarbeitende umsetzen (z. B. Mobilitätsboni)

  • Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende sowie Besuchende bereitstellen (idealerweise in Kombination mit eigener PV-Anlage)

  • Ladeinfrastruktur an zentralen Standorten fördern oder bereitstellen

  • Bau- und Nutzungsordnungen anpassen und Ladeinfrastruktur in der Ortsplanung berücksichtigen

  • Parkplatzmanagement weiterentwickeln und E-Mobilität mitdenken

Weiterführende Massnahmen können folgende sein: 

  • Sharing-Angebote wie Carsharing oder Bikesharing fördern

  • Innovative Pilotprojekte unterstützen, z. B. mit E-Nutzfahrzeugen oder E-Bussen

  • Neue Mobilitätslösungen mit Energie- und Verkehrsplanung verknüpfen

Die Energieberatung unterstützt Ihre Gemeinde gerne auch bei diesen Massnahmen:

  • Bevölkerung durch Veranstaltungen, Kampagnen und Beratungsangebote informieren und sensibilisieren

  • Zusammenarbeit mit der Energieberatung Bern-Mittelland und weiteren Partnern nutzen

Die E-Mobilität ist Teil einer ressourceneffizienten Mobilität (Erhöhung der Energieeffizienz des Gesamtverkehrs und Reduktion der CO2-Emissionen). Die 4V-Strategie der «Mobilitätsstrategie Region Bern Mittelland 2040» gilt auch hier:

  • Vernetzen

  • Vermeiden

  • Verlagern

  • Verträglich gestalten

E-Mobilität – Hebel für Gemeinden (2026)
Gesamtpräsentation 

E-Mobilität – Baustein zur Erreichung der Klimaziele (2022)
Gesamtdokumentation (Zip-Datei)