Strom

Gemeinden übernehmen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energie- und Klimaziele im Strombereich. Sie können mit gutem Beispiel vorangehen, geeignete Rahmenbedingungen schaffen und die Bevölkerung bei der effizienten und erneuerbaren Energienutzung unterstützen.

Informationen zum Ausbauziel im Bereich erneuerbarer Strom im Kanton Bern finden Sie hier.

Hier können Sie ansetzen:

  • Beleuchtung optimieren: Umstellung Strassenbeleuchtung auf effiziente LED-Technologie inkl. Dimm-Profile.

  • Eigene Gebäude sanieren: Rasche Umsetzung von Effizienzmassnahmen (z. B. Ersatz Elektroboiler / ineffiziente Pumpen / veraltete Geräte, Einbau intelligente Heizungssteuerungen etc.). 

  • Photovoltaik ausbauen: Prüfung und schrittweise Nutzung ungenutzter Dächer und Fassaden auf öffentlichen Gebäuden.

  • Bevölkerung sensibilisieren: Aktive Kommunikation und Beratung der Einwohner: innen und ansässigen Betriebe zum effizienten Umgang mit Energie, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen.

Im Kanton Bern gelten seit 1. Januar 2026 neue Vorschriften zur Solarpflicht für Neubauten und Erweiterungen sowie für Parkplätze (Details siehe E-Mobilität. Für bestehende Bauten gilt neu eine Meldepflicht bei umfassenden Dachsanierungen.

  • Neubauten: Neue Bauten / Erweiterungen sind mit Anlagen zur Solarenergienutzung (mindestens 10 Prozent) auszustatten. Gut geeignete Dachflächen (> 1000 kWh/m2a) müssen möglichst vollständig genutzt werden (mindestens 60 Prozent). Dachflächen < 50 m2 sind von dieser Pflicht ausgenommen.

  • Für «kleine Wohnbauten» (Gebäudefläche < 300 m²) gibt es Erleichterungen.

  • Bestehende Bauten: Es gilt lediglich eine Meldepflicht bei umfassenden Dachsanierungen, wenn mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche von einer Neueindeckung oder Abdichtung betroffen sind.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier 

Dies können Sie als Gemeinde tun: 

  • Solaranlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden und Infrastrukturanlagen realisieren.
  • Synergien zwischen Stromproduktion, Speicherung und Eigenverbrauch fördern (siehe auch ZEV, vZEV, LEG, Praxismodell)
  • Potenziale zur erneuerbaren Stromproduktion auf dem Gemeindegebiet analysieren und konsequent umsetzen (z. B. Trinkwasserturbinierung, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse), siehe auch Energieplanung.

Energieeffizienz bedeutet auch Kosteneffizienz. Und: Energieversorgungsunternehmen (EVU) müssen Massnahmen für Effizienzsteigerungen bei Endverbraucher: innen umsetzen (EnG, Art. 46b). Viele EVU sind im Besitz von Gemeinden. 

Hier können Sie ansetzen: 

  • Energieeffiziente Beleuchtung (Innen, Aussen, Sportplätze etc.) realisieren.

  • Vorgaben / Empfehlungen für Schaufensterbeleuchtung prüfen.

  • Effiziente Geräte und Anlagen (in Gemeindebauten) fördern.

  • Stromverbrauch in öffentlichen Gebäuden systematisch analysieren und reduzieren.

  • Seit 2018 gibt es die Möglichkeit für den «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV). 

  • Seit Januar 2025 ist der «virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (vZEV) möglich. In diesem Rahmen können auch Verteilnetzbetreibende mit dem «Praxismodell» eine Abrechnungsdienstleistung anbieten. 

  • Seit Januar 2026 können «lokale Elektrizitätsgemeinschaften» (LEG) gegründet werden.

Alle diese Modelle steigern die Wirtschaftlichkeit von dezentralen Energieerzeugungsanlagen (z. B. PV-Anlagen) und können gleichzeitig dazu beitragen, die Energiekosten für Konsument:innen zu senken. 

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG (2025)
Gesamtdokumentation 

vZEV/LEG: Wie können Gemeinden lokalen erneuerbaren Strom wirtschaftlich nutzen? (2025, Regionstag RKBM)
Gesamtpräsentation (siehe S. 29–55) 

Welche Eigenverbrauchsgemeinschaften gibt es (EV, ZEV, LEG)? (2023)
Gesamtdokumentation (Zip-Datei)

Kühlen wird mit den Hitzesommern immer präsenter und wichtiger. Das können Sie als Gemeinde tun:

Gemeindeeigene Liegenschaften:

  • Wie ein Gebäude auch in einem Hitzesommer betrieben werde kann, sollte immer individuell abgeklärt werden.
  • Erste Schritte: Optimiertes Lüftungsverhalten / Ventilatoren und (steuerbare) Aussenbeschattung. Dämmung Gebäudehülle prüfen (erhöht auch im Winter den Komfort und reduziert Kosten).
  • Bestehende Gebäude: Eine Klimatisierung erfordert immer einen Energienachweis. Sollte wenn möglich über passive Kühlung oder Absorptionskältemaschinen (z. B. mit Abwärme aus einem Fernwärmenetz) produziert werden.
  • Neue Gebäude: Thema bei Energie- und Infrastrukturplanungen berücksichtigen und Rahmenbedingungen so gestalten, dass kein Kühlbedarf entsteht oder dieser mit erneuerbarer Energie gedeckt werden kann.

Die Gemeinde als Bewilligungsbehörde:

  • Die kantonale Energieverordnung (KEnV) regelt das Thema «Kühlung» sowie die Anforderungen an die Gebäudehülle.
  • Stand August 2026: Für die Installation einer Kälteanlage (Spilt-Geräte) ist immer eine Baubewilligung nötig. Rufen Sie uns an für detaillierte Informationen. Mehr Infos in den Häufigen Fragen unter «Strom».

Es gibt diverse hilfreiche Werkzeuge, um den Stromverbrauch der Gemeinde im Auge zu behalten:

  • Eigene Auswertung oder Nutzung von Enercoach: Wir unterstützen Sie gerne dabei!

  • Der Energie Reporter beantwortet Fragen wie: Wo steht Ihre Gemeinde bei den Themen Elektroautos, erneuerbare Heizungen, Solarstrom und Stromverbrauch?

  • Bevölkerung und Unternehmen zu Stromsparen und Eigenstromproduktion informieren und sensibilisieren.

  • Veranstaltungen und Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit der Energieberatung Bern-Mittelland durchführen.

  • Die Themen Klimaanpassung und Versorgungssicherheit werden die Gemeinden immer stärker beschäftigen. Dies ist bei der Energieplanung zu verknüpfen

  • Rechenzentren: Machen heute zwischen 4 bis 6% des gesamten Stromverbrauchs in der Schweiz aus und stellen somit auch Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Aus technischer Sicht lassen sich bis zu 80% des Stromverbrauchs als Abwärme nutzen.