Gebäudehülle
Eine sanierte Gebäudehülle steigert den Wohnkomfort sowohl im Winter als auch im Sommer, senkt den Energieverbrauch und die Energiekosten und reduziert CO₂-Emissionen. Zudem steigt der Wert der Liegenschaft.
Bei älteren Gebäuden lohnt es sich, Fassade, Dach, Fenster oder Kellerdecke energetisch zu prüfen und schrittweise zu erneuern. Neue Gebäude sollten möglichst klimaneutral erstellt werden (mehr dazu unter Häufige Fragen).
- Es kann, muss aber nicht immer eine Gesamtsanierung sein: Auch einzelne Massnahmen bringen bereits mehr Komfort und Energieeinsparungen.
- Wichtig ist ein ganzheitliches Vorgehen: Werden Sanierungsmassnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt, können Fördergelder beantragt und u. a. auch die Heizungsanlage optimal dimensioniert werden.
- Eine professionelle Energieberatung hilft, den Zustand des Gebäudes zu beurteilen und passende Sanierungsschritte zu planen.
- 👉 Tipp: Auch kleine Massnahmen helfen: Zwei- bis dreimaliges Querlüften pro Tag statt offener Kippfenster spart Energie und sorgt für bessere Luftqualität.
Praktische Tipps zum Energiesparen finden Sie hier!
Das gilt im Kanton Bern
- Bei Gebäuden, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden, ist die Gebäudehülle so auszugestalten, dass möglichst geringe Energieverluste auftreten.
- Weitere Informationen: Energievorschriften beim Bauen
Häufige Fragen
Ein klimagerechtes Gebäude vereint Klimaschutz (CO2-Reduktion) und Anpassung an den Klimawandel. Es verursacht über seinen gesamten Lebenszyklus (inklusive Bau, Betrieb und Rückbau) möglichst wenig CO2-Emissionen. Das heisst:
Energiebedarf für Heizen und Kühlen minimieren = gute Wärmedämmung, Nutzung von natürlichem Tageslicht, intelligente Lüftungstechnik.
Erneuerbare Energien nutzen = Restenergiebedarf wird über Wärmepumpen und meist Sonnenenergie vor Ort gedeckt.
Graue Energie und Kreislaufwirtschaft beachten. Das heisst, die CO₂-Emissionen durch Herstellung, Transport und Entsorgung optimieren und wo möglich, Secondhand-Bauteile einsetzen.
Klimaanpassung: Gebäude werden so gestaltet, dass sie der sommerlichen Hitze entgegenwirken. Das Thema «Schwammstadt» sollte mit Fassaden- und Dachbegrünungen, Entsiegelung und Retention von Regenwasser insbesondere bei grösseren Gebäuden und von Gemeinden berücksichtigt werden. Mehr dazu unter Klimaanpassung.
Nein. Im Kanton Bern muss ein Gebäude mindestens zwei Effizienzklassen aufsteigen oder nach Minergie saniert werden, um Fördergelder im Bereich «Gebäude» zu erhalten. Der Aufstieg kann oft durch den Fensterersatz und weitere punktuelle Massnahmen (z. B. Dämmung von Estrichboden, Kellerdecke) erreicht werden. Dies muss mit einem GEAK-Plus® berechnet und nachgewiesen werden.
Falsch. Schimmel entsteht durch Baumängel und unzureichendes Lüftungsverhalten. Das heisst:
Bei schlecht gedämmten Gebäuden oder alten Fenstern geht Tag und Nacht viel Energie verloren, und an kalten Stellen entsteht Schimmel. Eine Dämmung verhindert das.
Nach einem Fensterersatz sollte man täglich zwei- bis dreimal lüften, um die Feuchtigkeit, die nun verstärkt im Gebäude bleibt, zu reduzieren. Stosslüften (oder eine Lüftung) braucht nur wenig Energie und verbessert die Luftqualität.
Jede Massnahme an der Gebäudehülle muss fachgerecht umgesetzt werden, damit keine neuen Schwachstellen entstehen.