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E-Mobilität in Gemeinden

28. August 2026

Im Rahmen ihres Klimaprogramms lud die RKBM am 7. Mai 2026 interessierte Gemeinden zum gut besuchten Workshop «E-Mobilität – Hebel für Gemeinden» ein.

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Häufige Fragen

Die Motion «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» wurde 2023 eingereicht und unterdessen vom National- und Ständerat angenommen. Bislang war der Zugang zur Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften oder im Stockwerkeigentum häufig vom Einverständnis der Verwaltung oder Miteigentümerschaft abhängig. Künftig soll ein gesetzlich verankerter Anspruch auf private Ladeeinrichtungen gelten – unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (Quelle: Swiss eMobility).

Momentan erarbeitet Swiss eMobility eine Übersicht. Energie Schweiz bietet eine kurze Übersicht (2024). Auf der deutschen Website «Einfach E-Auto» sind die aktuellen Fahrzeuge zusammengefasst. 

Bidirektionale Elektroautos sind etwas teurer als vergleichbare Modelle ohne diese Funktion, da sie zusätzliche Technik benötigen. Aber der Preisunterschied ist meist nicht riesig. Teurer ist jedoch die benötigte Infrastruktur (bidirektionale Ladestation, Energiemanagementsystem). Die Preise für bidirektionalen Ladestationen sind aber schon deutlich gesunken und werden vom Kanton Bern gefördert (siehe Spalte rechts).

Bidirektional bedeutet «Laden in zwei Richtungen». Das E-Auto nimmt nicht nur Strom auf, sondern kann den gespeicherten Strom auch wieder abgeben – die Batterie des Autos kann also auch für das Gebäude genutzt werden. Diese Batterie hat zudem eine bedeutend grössere Kapazität als stationäre Batteriespeicher, wie sie heute häufig in Einfamilienhäusern installiert werden (ca. 10–15 kWh vs. 40–100 kWh). Voraussetzung: Sowohl Elektroauto als auch Ladestation müssen für bidirektionales Laden geeignet sein. Bidirektionale Ladestationen werden vom Kanton Bern gefördert.

  • Split-Anlagen: Bestehen aus einem festen Innen- und Aussengerät, verbunden durch Kältemittelleitungen. Sind sehr leise und ideal für einzelne Räume. Müssen von Techniker:in installiert werden.

  • Monoblock-Anlagen: Meist mobil, bestehend aus einem Modul. Heisse Raumluft muss über Schlauch nach aussen geführt werden, d. h. ein Fenster muss offen sein, was einen hohen Energieverlust bedeutet. Es gibt auch feste Einheiten direkt an der Aussenwand, der Luftaustausch erfolgt über Kernbohrung. Sehr stromintensiv und laut. 

  • Mobile Split-Klimaanlage: verfügen über ein Innen- und Aussenmodul, müssen aber nicht festinstalliert werden müssen (Aussenmodul kann auf Balkon oder Terrasse liegen). Kondenswasser wird mittels dünner Pumpe zum Aussengerät abgeleitet. 

  • Luftkühler: Kühlen durch Wasserverdunstung. Verbrauchen weniger Energie, erzielen aber eine sehr kleine Kühlleistung. Und je höher die Luftfeuchtigkeit, umso kleiner wird auch die Kühlleistung. Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit kann über längere Zeit zu Schimmel führen.

Eine Klimaanlage sollte erst als letzte Möglichkeit umgesetzt werden. Fix installierte Split-Klimaanlagen sind immer effizienter und leiser als (mobile) Monoblocks, benötigen aber eine Baubewilligung (Stand August 2026). Es gelten zudem Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz.

Am Anfang war die «Graue Energie» eher hoch, dieser Mythos hält sich seitdem. Fakt ist, dass die Energie, welche für die Herstellung der heutigen Solarmodule benötigt wird, in ein bis zwei Jahren kompensiert ist. Die am häufigsten verwendeten Photovoltaikanlagen bestehen hauptsächlich aus Glas, Aluminium, Silizium und Kunststoffen, deren Verfügbarkeit sehr hoch ist. Zusätzlich wird Silber benötigt, das nur begrenzt verfügbar ist. Es werden laufend neue Lösungen entwickelt, um den bereits stark gesunkenen Silberanteil weiter zu reduzieren oder durch Kupfer zu ersetzten (gut verfügbar und zu 100 % rezyklierbar).

Die Einspeisevergütungen orientieren sich neu am Strommarktpreis. Mit der neuen Gesetzgebung seit 2026 gibt es zwar eine garantierte Mindestvergütung, diese liegt aber deutlich unter dem heutigen Niveau. Wer eine PV-Anlage plant, sollte darum nicht auf hohe Einspeiseerlöse setzen, sondern auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch.

Nein, das stimmt so nicht. Nach Süden ausgerichtete Panels bieten zwar den grössten Ertrag pro m². Aber: Eine Ost-West-Anlage optimiert den Eigenverbrauch und ist netzdienlich, da mehr Strom morgens und abends – wenn Strom im Haushalt benötigt wird – produziert wird und am Mittag keine Leistungsspitzen entstehen.

Ein hoher Eigenverbrauch ist der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage und kann wie folgt erhöht werden: Verhaltensanpassung im Alltag und / oder intelligente Steuerung durch Energiemanagementsysteme, Kombination mit Wärmepumpe / Warmwasserbereitung, E-Auto (wenn möglich bidirektional) und / oder Stromspeicher für zeitliche Verschiebung oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV, vZEV, LEG).

Ein klimagerechtes Gebäude vereint Klimaschutz (CO2-Reduktion) und Anpassung an den Klimawandel. Es verursacht über seinen gesamten Lebenszyklus (inklusive Bau, Betrieb und Rückbau) möglichst wenig CO2-Emissionen. Das heisst:

  • Energiebedarf für Heizen und Kühlen minimieren = gute Wärmedämmung, Nutzung von natürlichem Tageslicht, intelligente Lüftungstechnik.

  • Erneuerbare Energien nutzen = Restenergiebedarf wird über Wärmepumpen und meist Sonnenenergie vor Ort gedeckt.

  • Graue Energie und Kreislaufwirtschaft beachten. Das heisst, die CO₂-Emissionen durch Herstellung, Transport und Entsorgung optimieren und wo möglich, Secondhand-Bauteile einsetzen.

  • Klimaanpassung: Gebäude werden so gestaltet, dass sie der sommerlichen Hitze entgegenwirken. Das Thema «Schwammstadt» sollte mit Fassaden- und Dachbegrünungen, Entsiegelung und Retention von Regenwasser insbesondere bei grösseren Gebäuden und von Gemeinden berücksichtigt werden. Mehr dazu unter Klimaanpassung

Nein. Im Kanton Bern muss ein Gebäude mindestens zwei Effizienzklassen aufsteigen oder nach Minergie saniert werden, um Fördergelder im Bereich «Gebäude» zu erhalten. Der Aufstieg kann oft durch den Fensterersatz und weitere punktuelle Massnahmen (z. B. Dämmung von Estrichboden, Kellerdecke) erreicht werden. Dies muss mit einem GEAK-Plus® berechnet und nachgewiesen werden.

Falsch. Schimmel entsteht durch Baumängel und unzureichendes Lüftungsverhalten. Das heisst:

  • Bei schlecht gedämmten Gebäuden oder alten Fenstern geht Tag und Nacht viel Energie verloren, und an kalten Stellen entsteht Schimmel. Eine Dämmung verhindert das.

  • Nach einem Fensterersatz sollte man täglich zwei- bis dreimal lüften, um die Feuchtigkeit, die nun verstärkt im Gebäude bleibt, zu reduzieren. Stosslüften (oder eine Lüftung) braucht nur wenig Energie und verbessert die Luftqualität.

  • Jede Massnahme an der Gebäudehülle muss fachgerecht umgesetzt werden, damit keine neuen Schwachstellen entstehen.

Bei Neubauten ist das nicht erlaubt. Bei bestehenden Wohnbauten ist der «Neueinbau» einer direkt-elektrischen Wassererwärmung nur erlaubt, wenn das Warmwasser:

  • während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung erwärmt oder vorgewärmt wird oder

  • zu mindestens 50 Prozent mit erneuerbarer Energie (seit 2026 zählt hier eigenerzeugter Solarstrom dazu) oder nicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt wird.

Ja. Befreit sind bestehende Wassererwärmer, die für die Energienutzung von geringer Bedeutung sind oder bei denen die Warmwasseraufbereitung überwiegend mit Strom aus erneuerbarer Eigenproduktion erfolgt.

Nein! Die Ersatzpflicht von Elektroheizungen bis 31.12.2031 betrifft zentrale Elektrospeicherheizungen und raumweise platzierte, dezentrale Elektroöfen ebenso wie Infrarotpaneele.

Sofern die Heizung und das Wärmeverteilsystem richtig dimensioniert und eingestellt sind, schafft das eine Wärmepumpe wie jede andere Heizung auch. Fakt ist: Je höher die benötigte Vorlauftemperatur (Temperatur, mit der das Heizwasser in Heizkreislauf fliesst), desto weniger effizient ist die Wärmepumpe, wie auch jede andere Heizung. Interessant: Die skandinavischen Länder sind führend im Einsatz von Wärmepumpen, trotz kaltem Klima. Zum Schluss: Jedes Grad Celsius weniger an Raumtemperatur spart 6 bis 10% Energie (siehe auch Energie- und Klimatipps).

Jede Heizung läuft effizienter und kostengünstiger, je besser die Hülle gedämmt ist. Eine umfassende Sanierung ist jedoch keine Voraussetzung für eine Wärmepumpe. Punktuelle Massnahmen an der Gebäudehülle sollten aber wenn möglich vor dem Ersatz der Heizung geprüft und umgesetzt werden. Dafür können auch Fördergelder beansprucht werden. Umfassende Sanierungen (auch nach Minergie) werden mit mehr Fördergeldern unterstützt – der «Bonus Gebäudehülleneffizienz (A / B / C)» wurde per 01.01.26 sogar noch um CHF 20.– / m² EBF(Energiebezugsfläche) erhöht.

Nein, bestehende Radiatoren sind in der Regel genügend gross dimensioniert. Selten sind punktuell weitere oder neue Radiatoren nötig. Mit einer Fussbodenheizung läuft eine Wärmepumpe allerdings am effizientesten. Zudem ergibt sich in Kombination mit einer Erdsonde die Möglichkeit einer passiven Kühlung im Sommer.